Ein POS-Terminal kann neben der Nutzung für den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch für die Abwicklung von Stammkundenkartentransaktionen und / oder Transaktionen mit Gutscheinkarten genutzt werden. Das VU hat die Möglichkeit seinen Kunden die Teilnahme an einem Stammkundenkartenprogramm anzubieten, wobei mit dem Stammkundenkarten Bonifikationen beim Einkauf eingeräumt werden können. Darüber hinaus kann das VU seinen Kunden die Teilnahme an einem Gutscheinkartensystem ermöglichen. Das VU beabsichtigt zu diesem Zweck die technische Infrastruktur der POS-Terminals seines Acquirer für die Abwicklung von Stammkundenkartentransaktionen und / oder Gutscheinkartentransaktionen zu nutzen. Zu diesem Zweck werden die initiierten Stammkundenkarten- bzw. Gutscheinkartentransaktionen von UBC  an eine vom VU verwendbare Plattform, den sogenannten ValueMaster, weitergeleitet.

  • Definition
    • Bonuspunktekarten sind physische und virtuelle Karten, mit denen ein Karteninhaber für von ihm vorgenommene Einkäufe Bonuspunkte sammeln und einlösen kann.
    • Gutscheinkarten sind physische oder virtuelle Karten, auf die ein Karteninhaber ein Guthaben aufladen kann, das er bei Zahlungstransaktionen einlösen kann. Diese Gutscheinkarten können nur einmal mit einem bestimmten Guthaben beladen werden
    • Der ValueMaster ist eine von der Brain Behind Ltd., London und der Six Group AG, Zürich entwickelte Loyalty & Voucher Plattform, auf der die Daten der unterschiedlichen unter §§ 1.1 bis 1.2 genannten Karten gespeichert und verwaltet werden. Das VU hat einen online Zugang zum ValueMaster, um seine Stammkundenprogramme und / oder Gutscheinkartenprogramme zu verwalten und organisieren. Der ValueMaster bietet dem VU eine Kundendatenbank und diverse Auswertungsmöglichkeiten derselben zu Marketingzwecken.
  • Vertragsgegenstand
    • UBC verpflichtet sich Transaktionen für Stammkundenkarten und / oder Gutscheinkarten an POS-Terminals des Acquirer des Händlers an den ValueMaster für das VU weiterzuleiten.
    • UBC richtet sein System so ein, dass das VU Zugriff zum ValueMaster erhält. Das VU erhält daher gegen Zahlung des im umseitigen Antragsformular festgelegten Entgelts das Recht, die auf dem ValueMaster gespeicherten Daten eigenständig zu verwalten und für ihre Auswertungen und / oder andere Anwendungen (etwa Versendung von Geburtstagsemails) zu verwenden.
    • Auf Wunsch des VU kann UBC sein System so einrichten, dass auch Kunden des VU Zugriff zum ValueMaster verschafft werden kann.
    • UBC stellt dem VU die im umseitigen Antragsformular definierte Anzahl von Stammkundenkarten und / oder Gutscheinkarten zur Verfügung, die für das vom VU definierte Stammkunden- und / oder Gutscheinkartenprogramm vorkonfiguriert und mit den VU-Daten beschriftet wurden.
  • Vertragsdauer
    • Der Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    • Der Vertrag kann von beiden schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten jeweils zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf der im umseitigen Antragsformular definierten Mindestvertragsdauer.
    • Sollte dieser Vertrag nicht unter Beachtung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum 31. 12. Oder 30. 6. eines Kalenderjahres gekündigt werden, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils immer um ein halbes Jahr.
    • Davon unberührt bleibt das Recht für beide Vertragspartner auf sofortige Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Vertragspartner seine vertraglichen Pflichten, einzelne Vertragsbestimmungen oder das Ansehen des Anderen gröblich verletzt oder gegen die guten Sitten verstößt und sein Verhalten trotz schriftlicher Aufforderung binnen zumutbarer Frist nicht einstellt. Eine schriftliche Aufforderung kann unterbleiben, wenn diese nicht zumutbar oder zwecklos ist.
  • Ablauf einer Transaktion
    • Die jeweilige Karte (z.B. Stammkundenkarte, Gutscheinkarte) des Kunden wird durch das VU am für das Stammkundenprogramm und / oder Gutscheinkartensystem initialisierte POS-Terminal, mit dem Ladebetrag bzw. dem Bonuspunkt „beladen“.
    • Durch das „beladen“ der Karte werden die durch das VU eingegebenen Daten am ValueMaster hinterlegt und können bei einer Folgetransaktion abgerufen bzw. abgebucht werden.
    • Der vom Kunden kassierte Ladebetrag der Karte verbleibt beim Händler. Der ValueMaster dient lediglich der Verwaltung und Autorisierung des jeweiligen Guthabens der Karten.
  • Entgelte
    • Die vom VU an UBC zu bezahlenden Entgelte sind im umseitigen Antragsformular geregelt. Die jährlich zu leistenden Entgelte sind binnen 14 Tage ab Rechnungslegung durch UBC zur Zahlung fällig.
    • Die Rechnungslegung für das „Einmalentgelt für Aktivierung des Gutscheinkartensystems“ erfolgt nach Vertragsunterfertigung. Die oben genannten Einmalentgelte sind binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
    • Der Zahlungseingang bei UBC ist Voraussetzung für die Einrichtung des Stammkundenprogramms bzw. Systems für Gutscheinkarten durch UBC.
  • Wertsicherung
    • Das vereinbarte Entgelt wird nach dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex 2010 (VPI 2010) wie folgt wertgesichert:
    • Ausgangsbasis ist der Index des Monats in dem dieser Vertrag zwischen dem VU und UBC abgeschlossen wurde.
    • Sollte der VPI 2010 nicht mehr verlautbart werden, so kommt jener Index zur Anwendung, der an dessen Stelle tritt.
  • Haftung
    • UBC haftet in Erfüllung dieses Vertrages für eigenes wie auch für das Verhalten von Erfüllungsgehilfen, soweit dieses grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet ist. UBC haftet für entgangenen Gewinn nur bei Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden.
    • UBC übernimmt keine Haftung aus Rechtsgeschäften, welche direkt zwischen dem VU und dem am Stammkundenprogramm bzw. Gutscheinkartensystem teilnehmenden Kunden entstehen. Die Rechtsbeziehung aus dem Grundgeschäft betrifft ausschließlich das Verhältnis zwischen dem VU und Kunden. Das VU verpflichtet sich, Gewährleistungsansprüche sowie Leistungsstörungen aus dem Grundgeschäft ausschließlich mit seinen Kunden abzuwickeln. Sollte ein Kunde gegen UBC Forderungen welcher Art auch immer erheben, so wird UBC vom VU diesbezüglich völlig schad- und klaglos gehalten.
  • Aufbewahrungspflichten
    • Das VU ist verpflichtet, Unterlagen und Daten die sich auf das Stammkundenprogramm bzw. auf Gutscheinkartendaten beziehen, für die Dauer von zumindest 7 Jahren ab dem jeweiligen Initialisierungs-/Transaktionstag aufzubewahren.
  • Schlussbestimmungen
    • Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame, richtige oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.
    • Die gegenständliche Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht am Firmensitz der UBC als vereinbart.
    • Mit der Unterschrift bestätigen die Vertragsparteien, dass die in diesem Vertrag enthaltenen Angaben vollständig sind und den gesamten Inhalt der getroffenen Vereinbarung darstellen, eine ausführliche Information über die Bedingungen erfolgte und diese ohne Einschränkungen zur Kenntnis genommen werden.
    • Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform; das gilt auch für das Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Die Vertragsparteien kommen überein, dass auch E-Mails das Schriftformerfordernis erfüllen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
    • Diese Vereinbarung wird in zwei Ausfertigungen errichtet, wobei für jede Vertragspartei ein ausgefülltes und firmenmäßig unterfertigtes Exemplar bestimmt ist.

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